Gefahrenstoffklassifizierung: Eigenschaften haben Vorrang vor Listen
2026-05-15
Gefahrenstoffklassifizierung: Eigenschaften haben Vorrang vor Listen
Bei der Beurteilung, ob eine Chemikalie „gefährlich“ ist, ist es unerlässlich, zwei parallele und sich ergänzende Systeme zu verstehen:
Listenbasiertes Management (Chinas Katalog gefährlicher Chemikalien):
Der chinesische Katalog gefährlicher Chemikalien (Ausgabe 2015) bildet eine wichtige Grundlage für die behördliche Genehmigung und die Sicherheitsüberwachung. Für die in diesem Katalog aufgeführten Chemikalien gelten besondere Vorschriften hinsichtlich ihrer Herstellung, Verwendung, Lagerung und ihres Transports.
Eigenschaftenbasierte Klassifizierung (GHS- und UN-Standards):
Internationale Standards wie das Global Harmonisierte System zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien (GHS) der Vereinten Nationen und die Empfehlungen der Vereinten Nationen für die Beförderung gefährlicher Güter klassifizieren Stoffe anhand ihrer inhärenten Gefahren (z. B. Entzündbarkeit, Korrosivität, Toxizität). Ein Stoff mit bestimmten Gefahreneigenschaften gilt nach internationalen Vorschriften als gefährlich, unabhängig von seiner Aufnahme in eine nationale Gefahrenliste, und erhält eine entsprechende UN-Nummer für den sicheren Transport.
Grundprinzip: Die Nichtaufnahme in den Katalog gefährlicher Chemikalien bedeutet nicht, dass ein Stoff „sicher“ oder „nicht gefährlich“ ist. Chemikalien mit einer eindeutigen GHS-Gefahrenklassifizierung oder UN-Nummer müssen in der Praxis als gefährliche Chemikalien behandelt werden, insbesondere bei Lagerung und Transport.
Listenbasiertes Management (Chinas Katalog gefährlicher Chemikalien):
Der chinesische Katalog gefährlicher Chemikalien (Ausgabe 2015) bildet eine wichtige Grundlage für die behördliche Genehmigung und die Sicherheitsüberwachung. Für die in diesem Katalog aufgeführten Chemikalien gelten besondere Vorschriften hinsichtlich ihrer Herstellung, Verwendung, Lagerung und ihres Transports.
Eigenschaftenbasierte Klassifizierung (GHS- und UN-Standards):
Internationale Standards wie das Global Harmonisierte System zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien (GHS) der Vereinten Nationen und die Empfehlungen der Vereinten Nationen für die Beförderung gefährlicher Güter klassifizieren Stoffe anhand ihrer inhärenten Gefahren (z. B. Entzündbarkeit, Korrosivität, Toxizität). Ein Stoff mit bestimmten Gefahreneigenschaften gilt nach internationalen Vorschriften als gefährlich, unabhängig von seiner Aufnahme in eine nationale Gefahrenliste, und erhält eine entsprechende UN-Nummer für den sicheren Transport.
Grundprinzip: Die Nichtaufnahme in den Katalog gefährlicher Chemikalien bedeutet nicht, dass ein Stoff „sicher“ oder „nicht gefährlich“ ist. Chemikalien mit einer eindeutigen GHS-Gefahrenklassifizierung oder UN-Nummer müssen in der Praxis als gefährliche Chemikalien behandelt werden, insbesondere bei Lagerung und Transport.














